CareLit Fachartikel
Abwrackprämie kein zu berücksichtigendes Einkommen; zweckbestimmte Einnahme; Interessenabwägung bei einstweiliger Anordnung
ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 3 · S. 178 bis 180
Dokument
116764
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Bescheid vom 28.10.2009 bewilligte die Beschwerdegegnerin Arbeitslosengeld II für die Zeit vom 1.11.2009 bis 30.4.2010 in Höhe von monatlich 249,84 Euro. Auf den Bedarf von 666,50 Euro (359,- Euro Regelleistung und 307,50 Euro Kosten der Unterkunft) wurde die Umweltprämie als einmalige Einnahme angerechnet. Dabei wurde der Gesamtbetrag von 2 500,- Euro mit jeweils 416,66 Euro auf sechs Monate verteilt. Gegen den Bescheid wurde Widerspruch erhoben, über den noch nicht entschieden ist.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
LEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
RICHTLINIE
EINNAHMEN
EINKOMMEN
HÖHE
ZEIT
ES
BUNDESREGIERUNG
LITERATUR
ZFSH/SGB
Starnberg