CareLit Fachartikel

Krankenbehandlung von Sozialhilfe-empfängern; Kostenübernahme durch Krankenkasse; Status als Sozialhilfeempfänger auf Krankenversichertenkarte erkennbar; Verfassungsmäßigkeit

ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 3 · S. 180 bis 183

Dokument
116765
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
180 bis 183
Erschienen: 2010-03-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Ein Sozialhilfeempfänger, der durch den Sozialhilfeträger bei einer Krankenversicherung angemeldet wurde, kann nicht verlangen, dass der Sozialhilfeträger die Kosten einer Krankenbehandlung übernimmt. Das gilt auch dann, wenn sich aus der von der Krankenkasse ausgestellten Versicher tenkarte der Status als Sozialhilfeempfänger ergibt.

Schlagworte

KRANKENVERSICHERTENKARTE KRANKENKASSE KOSTEN SOZIALHILFETRÄGER SOZIALHILFE THERAPIE KRANKENBEHANDLUNG RECHTSPRECHUNG EINKOMMEN APOTHEKEN SCHREIBEN OFFENLEGUNG GESUNDHEIT PERSONEN SPRACHE KRANKHEIT