CareLit Fachartikel
Krankenbehandlung von Sozialhilfe-empfängern; Kostenübernahme durch Krankenkasse; Status als Sozialhilfeempfänger auf Krankenversichertenkarte erkennbar; Verfassungsmäßigkeit
ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 3 · S. 180 bis 183
Dokument
116765
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Sozialhilfeempfänger, der durch den Sozialhilfeträger bei einer Krankenversicherung angemeldet wurde, kann nicht verlangen, dass der Sozialhilfeträger die Kosten einer Krankenbehandlung übernimmt. Das gilt auch dann, wenn sich aus der von der Krankenkasse ausgestellten Versicher tenkarte der Status als Sozialhilfeempfänger ergibt.
Schlagworte
KRANKENVERSICHERTENKARTE
KRANKENKASSE
KOSTEN
SOZIALHILFETRÄGER
SOZIALHILFE
THERAPIE
KRANKENBEHANDLUNG
RECHTSPRECHUNG
EINKOMMEN
APOTHEKEN
SCHREIBEN
OFFENLEGUNG
GESUNDHEIT
PERSONEN
SPRACHE
KRANKHEIT