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Schmerzensgeld in Sozialhilfe anrechnungsfrei; Härteklausel; fehlende Trennung von Schmerzensgeld und Schadensersatz

ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 3 · S. 188 bis 191

Dokument
116767
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
188 bis 191
Erschienen: 2010-03-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Ist der Betroffene aufgrund seiner besonderen Situation (hier: hirnorganische Störung mit Wesensveränderung und keine Betreuerbestellung) nicht in der Lage zu erkennen, dass eine Trennung von ihm zufließendem Schadensersatz und Schmerzensgeld erforderlich ist, so kann ihm die fehlende Trennung auch bei einem späteren Sozialhil febezug nicht vorgehalten werden.

Schlagworte

SCHMERZENSGELD URTEIL RENTENVERSICHERUNG RECHTSPRECHUNG SOZIALHILFE UNFALL SCHADENSERSATZ SCHÄDELHIRNTRAUMA ARBEIT MENSCHEN EINKOMMEN HÖHE VERSICHERUNG SCHREIBEN ES ZEIT