CareLit Fachartikel
Klagebefugnis eingeschränkt
Mertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2010 · Heft 3 · S. 42 bis 43
Dokument
116781
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Streit um die Öffnung von Kliniken für ambulante Leistungen ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit dem Versuch gescheitert, den Gemeinsamen Bundesausschuss an die Leine zu nehmen. Sie kann nur dann gegen dessen Beschlüsse klagen, wenn ihre Rechte unmittelbar verletzt sind, entschied das Bundessozialgericht
Schlagworte
THERAPIE
MS
KRANKENHAUS
ENTSCHEIDUNG
FACHARZT
RECHT
MEDIZIN
GESUNDHEITSWESEN
RICHTLINIE
SKLEROSE
TUBERKULOSE
WAHRNEHMUNG
KRANKENHÄUSER
PATIENTEN
DIAGNOSTIK
Gesundheit + Gesellschaft