CareLit Fachartikel
Anordnung zur Beseitigung von Mängeln in einer Arztpraxis
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 24 bis 27
Dokument
116787
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kläger haben am 28. Februar 2008 Klage erhoben. Sie machen im Wesentlichen geltend: Ihnen werde zu Unrecht zur Auflage gemacht, ausschließlich das maschinelle Reinigungsverfahren in ihrer Praxis einzusetzen und die damit verbundenen hohen Investitionen für die Anschaffung entsprechender Geräte auf sich zu nehmen. Auch eine manuelle Aufbereitung sei zulässig. Für jede Medizinproduktgruppe sei von dem für das Hygieneregime Verantwortlichen festzulegen, ob, wie oft und mit welchen Verfahren aufbereitet werden solle.
Schlagworte
REINIGUNG
SICHERHEIT
DESINFEKTION
HYGIENE
INFEKTIONSPRÄVENTION
BLUT
GEMEINSCHAFTSPRAXIS
SCHREIBEN
INVESTITIONEN
EIGNUNG
RISIKO
HAUT
SCHLEIMHAUT
PATIENTEN
VIREN
HIV