CareLit Fachartikel

Die Verpflichtung zur Registrierung externer Systemteile eines implantierten Medizinprodukts nach dem Elektrogesetz

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 28 bis 35

Dokument
116788
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 10
Seiten
28 bis 35
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Zur Begründung ist im Wesentlichen ausgeführt, die Klägerin (- und ihre Tochterfirma -) stellten. .. - und Mittelohrimplantatsysteme her, welche auch in Deutschland in Verkehr gebracht würden über die. .. Deutschland GmbH. Der vorgenannte Antrag werde gestellt, da die Rechtslage, insbesondere die Verpflichtung zur Registrierung der externen Systemteile, unklar sei. Die klägerseits hergestellten Geräte seien nicht explizit in der Liste im Anhang I zum Elektrogesetz und in der von der Beklagten herausgegebenen Geräteliste nach § 2 Abs. 1 ElektroG (Stand April 2007) als Elektround Elektronikgeräte erwähnt. Nach Klä…

Schlagworte

GERÄT IMPLANTAT RECHTSPRECHUNG BETRIEB UNTERNEHMEN URTEIL DEUTSCHLAND PATIENTEN HÖRBAHNEN ELEKTRIZITÄT ES ELEKTROSTIMULATION SIGNALÜBERTRAGUNG MAGNETE HANDEL AUDIOLOGEN