Die Verpflichtung zur Registrierung externer Systemteile eines implantierten Medizinprodukts nach dem Elektrogesetz
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 28 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur Begründung ist im Wesentlichen ausgeführt, die Klägerin (- und ihre Tochterfirma -) stellten. .. - und Mittelohrimplantatsysteme her, welche auch in Deutschland in Verkehr gebracht würden über die. .. Deutschland GmbH. Der vorgenannte Antrag werde gestellt, da die Rechtslage, insbesondere die Verpflichtung zur Registrierung der externen Systemteile, unklar sei. Die klägerseits hergestellten Geräte seien nicht explizit in der Liste im Anhang I zum Elektrogesetz und in der von der Beklagten herausgegebenen Geräteliste nach § 2 Abs. 1 ElektroG (Stand April 2007) als Elektround Elektronikgeräte erwähnt. Nach Klä…