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Die Frührehabilitation im Krankenhaus und das Ende der Krankenhausbehandlung: Regelungsdilemma oder Scheindiskussion?

Heine, W.; Fuhrmann, S.; · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 1 bis 10

Dokument
116790
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Heine, W.; Fuhrmann, S.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
1 bis 10
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Mir dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches IX zum 01.07.2001 wurde in einer Ergänzung des § 39 Abs. 1 S. 3 SGB V das Durchführen von „im Einzelfall erforderlichen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur Frührehabilitation Bestandteil der Krankenhausbehandlung.1 Frührehabilitation in diesem Sinne ist frühest mögliche Rehabilitation. Sie wird definiert als „frühzeitig einsetzende rehabilitationsmedizinische Behandlung von Patienten, die wegen eines akuten Gesundheitsproblems mit schwerer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit kranken-hausbehandlungsbedürftig sind

Schlagworte

KRANKENHAUS REHABILITATION THERAPIE RECHTSPRECHUNG EINRICHTUNG REHABILITATIONSEINRICHTUNG BERLIN PATIENTEN MENSCHEN GESUNDHEIT DEUTSCHLAND ARBEIT LEBEN CHARAKTER NEUROLOGIE MEDIZIN