Die Frührehabilitation im Krankenhaus und das Ende der Krankenhausbehandlung: Regelungsdilemma oder Scheindiskussion?
Heine, W.; Fuhrmann, S.; · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 1 bis 10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mir dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches IX zum 01.07.2001 wurde in einer Ergänzung des § 39 Abs. 1 S. 3 SGB V das Durchführen von „im Einzelfall erforderlichen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur Frührehabilitation Bestandteil der Krankenhausbehandlung.1 Frührehabilitation in diesem Sinne ist frühest mögliche Rehabilitation. Sie wird definiert als „frühzeitig einsetzende rehabilitationsmedizinische Behandlung von Patienten, die wegen eines akuten Gesundheitsproblems mit schwerer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit kranken-hausbehandlungsbedürftig sind