CareLit Fachartikel

Herstellung von Blutstammzeilpräparaten - grundsätzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge gem. § 94 AMG?

Kunz, N.; · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 11 bis 15

Dokument
116791
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Kunz, N.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
11 bis 15
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Die Blutstammzeil-Transplantation zählt insbesondere bei der Tumorund Leukämiebehandlung zu den modernen und etablierten Therapieformen. Ihrer Art nach können Stammzellen in embryonale, Nabelschnurblutund adulte Stammzellen unterschieden werden. Nach Spendertyp wird zwischen autologen und allogenen Stammzellen differenziert. Stammzellen können dabei aus dem Nabelschnurblut, aus dem Knochenmark oder dem peripheren Blut gewonnnen werden.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL HERSTELLUNG BLUT EMPFÄNGER KRANKENHAUS RICHTLINIE BERLIN STAMMZELLEN KNOCHENMARK VERSICHERUNG VERSICHERUNGSSCHUTZ SCHADENSERSATZ PRAXIS HÖHE PATIENTEN PATHOLOGIE