CareLit Fachartikel
Herstellung von Blutstammzeilpräparaten - grundsätzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge gem. § 94 AMG?
Kunz, N.; · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 11 bis 15
Dokument
116791
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Blutstammzeil-Transplantation zählt insbesondere bei der Tumorund Leukämiebehandlung zu den modernen und etablierten Therapieformen. Ihrer Art nach können Stammzellen in embryonale, Nabelschnurblutund adulte Stammzellen unterschieden werden. Nach Spendertyp wird zwischen autologen und allogenen Stammzellen differenziert. Stammzellen können dabei aus dem Nabelschnurblut, aus dem Knochenmark oder dem peripheren Blut gewonnnen werden.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
HERSTELLUNG
BLUT
EMPFÄNGER
KRANKENHAUS
RICHTLINIE
BERLIN
STAMMZELLEN
KNOCHENMARK
VERSICHERUNG
VERSICHERUNGSSCHUTZ
SCHADENSERSATZ
PRAXIS
HÖHE
PATIENTEN
PATHOLOGIE