CareLit Fachartikel

Zur Kostentragungspflicht bei Krankenhausverlegung

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 30 bis 32

Dokument
116795
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
30 bis 32
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Die maßgebliche Vorschrift hierzu befindet sich in § 60 Abs. 1 SGB V. Hiernach übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Fahrten einschließlich der Transporte nach § 133 SGB V (Versorgung mit Krankentransportleistungen), wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Nach § 60 Abs. 2 Nr. 1 SGB V übernimmt die Krankenkasse die Fahrkosten in Höhe des die Zuzahlung des Versicherten übersteigenden Betrages bei Leistungen, die stationär erbracht werden; bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus gilt dies nur, wenn die Verlegung aus zwingenden med…

Schlagworte

KRANKENHAUS KRANKENKASSE VERSORGUNGSAUFTRAG PSYCHIATRIE AUFNAHME VERGÜTUNG LEISTUNG HÖHE KRANKENHÄUSER DEMENZ SEPSIS ES KRANKENBEHANDLUNG GEBURTSHILFE PATIENTEN Krankenhaus und Recht