CareLit Fachartikel

Zur Kostentragungspflicht bei Krankenhausverlegung

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 30 bis 32

Dokument
116795
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
30 bis 32
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Die maßgebliche Vorschrift hierzu befindet sich in § 60 Abs. 1 SGB V. Hiernach übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Fahrten einschließlich der Transporte nach § 133 SGB V (Versorgung mit Krankentransportleistungen), wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Nach § 60 Abs. 2 Nr. 1 SGB V übernimmt die Krankenkasse die Fahrkosten in Höhe des die Zuzahlung des Versicherten übersteigenden Betrages bei Leistungen, die stationär erbracht werden; bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus gilt dies nur, wenn die Verlegung aus zwingenden med…

Schlagworte

KRANKENHAUS KRANKENKASSE VERSORGUNGSAUFTRAG PSYCHIATRIE AUFNAHME VERGÜTUNG Krankenhaus und Recht Frankfurt