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Maßnahmenbescheide nach $ 115 Abs. 2 5CB XI: Forderungen müssen klar formuliert sein

Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 4 · S. 25 bis 26

Dokument
116828
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.;
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
25 bis 26
Erschienen: 2010-04-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Aus folgenden Gründen hielt das Gericht diesen Antrag für begründet: Zum einen sei keine ordnungsgemäße Anhörung durch die Landesverbände erfolgt, weshalb der Bescheid bereits rechtswidrig sei. Der MDK hatte der Klägerin bei Versendung des Prüfberichts lediglich mitgeteilt, dass diese dem MDK gegenüber zum Prüfbericht Stellung nehmen könne, was die Klägerin nicht getan hatte. Der später erlassene Maßnahmebescheid listete denn auch wortwörtlich die bereits im MDK-Prüfbericht festgestellten Handlungsbe-darfe als Maßnahmen auf.

Schlagworte

MDK EINRICHTUNG GERICHT RECHT QUALITÄTSSICHERUNG TECHNIK ES PFLEGEHEIME EIGNUNG Altenheim Hannover