CareLit Fachartikel

Maultaschen und Bienenstich

GAMM, S.; · Pflegezeitschrift · 2010 · Heft 4 · S. 221 bis 223

Dokument
116839
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegezeitschrift
Autor:innen
GAMM, S.;
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 63
Seiten
221 bis 223
Erschienen: 2010-04-01 00:00:00
ISSN
0945-1129
DOI

Zusammenfassung

Wer hat sich nicht in den letzten Monaten über Kündigungsfälle wegen sechs Maultaschen oder eines Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro gewundert? Wie kann ein Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer wegen solcher Bagatellsachen kündigen? Es mag in der Tat schwer verständlich sein, warum einer Arbeitnehmerin wegen sechs Maultaschen gekündigt werden kann, wenn doch diese Maultaschen vielleicht oder sehr wahrscheinlich im Müll gelandet wären.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER MITARBEITER ABMAHNUNG STRAFGESETZBUCH HÖHE ES MÜLL DIEBSTAHL STRAFRECHT ARBEITSVERHÄLTNIS ROLLE ARBEITSPLATZ ZEIT BERÜHRUNG