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Operationstechnischer Assistent (OTA) - bundesgesetzliche Regelung überfällig!

Blum, K.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2010 · Heft 3 · S. 193 bis 197

Dokument
116931
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Blum, K.;
Ausgabe
Heft 3 / 2010
Jahrgang 102
Seiten
193 bis 197
Erschienen: 2010-03-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Das Berufsbild des Operationstechnischen Assistenten (OTA) ist im Krankenhaus mittlerweile etabliert Bedarf und Akzeptanz dieses Berufsbildes fallen in der Krankenhauspraxis äußerst hoch aus. Gleichwohl ist der Beruf bislang nicht bundesgesetzlich anerkannt. Deswegen besteht dringender Handlungsbedarf für ein Bundesgesetz zur Anerkennung und Ausbildung des OTA. Dies ist ein wesentliches Ergebnis einer aktuellen Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) zur Weiterentwicklung technischer Assistenzberufe im Gesundheitswesen im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Der folgende Beitrag fasst aus…

Schlagworte

AUSBILDUNG BERUFSBILD BEDARFSPLANUNG KRANKENHAUS FINANZIERUNG KRANKENPFLEGE GESUNDHEITSWESEN DEUTSCHLAND SCHWEIZ PERSONEN ZIELE ENDOSKOPIE PATIENTEN BERUFSAUSBILDUNG BETTEN KRANKENHÄUSER