Erbringung von ambulanten Operationen und Stationsersetzenden Leistungen nach § 115 b SCB V im Jahr 2010
Korthus, A.; Volkmer, F.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2010 · Heft 3 · S. 215 bis 219
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der bis zum 31. Dezember 2009 geltende Vertrag zum ambulanten Operieren nach § 115 b Absatz 1 SGB V basierte auf einer Festsetzung des erweiterten Bundesschiedsamts vom 17. August 2006 und war am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten. Diesen Vertrag haben die ehemaligen GKV-Spitzenverbände seinerzeit beklagt und mit Wirkung zum 31. Dezember 2009 gekündigt Daher war die Vereinbarung eines Anschlussvertrages ab dem 1. Januar 2010 erforderlich. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SpiV) konnten sich in mehreren Verhandlungsrunden auf den…