CareLit Fachartikel
Die Zuständigkeit für die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen psychiatrischer Institutsambulanzen
Korthus, A.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2010 · Heft 3 · S. 240 bis 244
Dokument
116940
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach 118 Absatz 1 SGB V sind zunächst psychiatrische Krankenhäuser vom Zulassungsausschuss zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten zu ermächtigen. Dabei ist die Behandlung auf diejenigen gesetzlich Versicherten einzugrenzen, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung oder wegen zu großer Entfernung zu geeigneten niedergelassenen Ärzten auf die Behandlung durch psychiatrische Krankenhäuser angewiesen sind.
Schlagworte
WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG
VEREINBARUNG
KRANKENHAUS
THERAPIE
VERGÜTUNG
MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM
Psychiatrische
Krankenhäuser
Versicherten
Behandlung
Wegen
Absatz
Zunächst
Zulassungsausschuss
Ambulanten
Psychiatrischen