Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich: Rechtlicher Rahmen und Reformbedarf
F. Welti · Die Rehabilitation · 2010 · Heft S 01 · S. S37-S45
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die Versorgung mit Hilfsmitteln in Deutschland ist rechtlich komplex geordnet. Hilfsmittel können von verschiedenen Sozialleistungsträgern zu Zwecken der Krankenbehandlung, der Pflege, zum Behinderungsausgleich im Rahmen der medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft geleistet werden. Wichtigster Träger der Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich sind derzeit die gesetzlichen Krankenkassen (§ 33 Abs. 1 SGB V, § 31 Abs. 1 SGB IX). In der Praxis und der Rechtsprechung stellen sich einige Probleme. So wird zwischen einem unmittelbaren und e…