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Unfallversicherungsrechtliche Bindungswirkung bei Beschränkung der Unternehmerhaftung - vermeidbare Lücken

Krasney, O. E.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 4 · S. 184 bis 188

Dokument
116973
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Krasney, O. E.;
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 24
Seiten
184 bis 188
Erschienen: 2010-04-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Haftungsbegrenzung des Unternehmers (Arbeitgebers) nach §104 SGB VII gegenüber dem geschädigten Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bildet einen Ausgleich zu der allein vom Unternehmer getragenen finanziellen Last der gesetzlichen Unfallversicherung (UV)1. Die Haftungsbeschränkung soll im Regelfall auch den Betriebsfrieden sichern2, der durch tatsächliche und (erst recht) durch vermeintliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber gefährdet sein kann. Ebenso ist die soziale Zielrichtung des deutschen Systems der UV hervorzuheben, dem Verletzten unabhängig von eigenem Verschulden…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG BUNDESGERICHTSHOF NIEDERSACHSEN BERUFSKRANKHEIT TÄTIGKEIT UNFALLVERSICHERUNG BERUFSKRANKHEITEN INFEKTION ES PERSONEN VERTRAUEN RECHTSPRECHUNG HÖHE GESUNDHEIT Zeitschrift für Tarifrecht München