Die Aufgaben des Betreuers im Aufgabenkreis Gesundheitssorge - ein Überblick
Diekmann, A.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2010 · Heft 4 · S. 53 bis 57
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein gebotener, kunstgerecht ausgeführter ärztlicher Ileileingriff erfüllt den äußeren Tatbesland einer Körperverletzung. 1 Ärztliches Handeln ist dann gerechtfertigt, wenn eine entsprechende Indikation besteht, der Arzt den Patienten hinreichend aufklärt, dieser in die Maßnahme einwilligt und der Arzt ein Verfahren lege artis anwendet. - Der Patient trifft die Entscheidung darüber, ob die ärztliche Maßnahme durchgeführt werden darf, indem er eine Einwilligung erteilt oder diese ablehnt. Das Erfordernis der Einwilligung des Patienten in einen Eingriff in den Körper folgt aus dessen Selbstbestimmungsrecht.