CareLit Fachartikel

Die Aufgaben des Betreuers im Aufgabenkreis Gesundheitssorge - ein Überblick

Diekmann, A.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2010 · Heft 4 · S. 53 bis 57

Dokument
117021
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Diekmann, A.;
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 19
Seiten
53 bis 57
Erschienen: 2010-04-09 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Ein gebotener, kunstgerecht ausgeführter ärztlicher Ileileingriff erfüllt den äußeren Tatbesland einer Körperverletzung. 1 Ärztliches Handeln ist dann gerechtfertigt, wenn eine entsprechende Indikation besteht, der Arzt den Patienten hinreichend aufklärt, dieser in die Maßnahme einwilligt und der Arzt ein Verfahren lege artis anwendet. - Der Patient trifft die Entscheidung darüber, ob die ärztliche Maßnahme durchgeführt werden darf, indem er eine Einwilligung erteilt oder diese ablehnt. Das Erfordernis der Einwilligung des Patienten in einen Eingriff in den Körper folgt aus dessen Selbstbestimmungsrecht.

Schlagworte

UNTERBRINGUNG EINWILLIGUNG ENTSCHEIDUNG BETREUUNG GERICHT KRANKHEIT PATIENTEN RECHTSPRECHUNG RISIKO WAHRNEHMUNG ES GESUNDHEIT BERATUNG BERLIN KAUSALITÄT PSYCHIATRIE