CareLit Fachartikel

Zur Unterbringung

Böhm, S.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2010 · Heft 4 · S. 78 bis 80

Dokument
117027
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Böhm, S.;
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 19
Seiten
78 bis 80
Erschienen: 2010-04-09 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Die zivilrechtliche Unterbringung durch einen Betreuer nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt keine akute» unmittelbar bevorstehende Gefahr voraus; notwendig ist allerdings eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betreuten, Die Gefahr für Leib oder Leben setzt kein zielgerichtetes Verhalten des Betreuten voraus, so dass auch eine völlige Verwahrlosung ausreichen kann, wenn damit eine Gcsundheits-gefahr durch körperliche Verelendung und Unterversorgung verbunden ist.

Schlagworte

UNTERBRINGUNG BUNDESGERICHTSHOF ELTERN ENTSCHEIDUNG BETREUUNG RECHT LEBEN VERHALTEN GESUNDHEIT PSYCHIATRIE PSYCHOTHERAPIE ZULASSUNG HOLZ KRANKHEIT PROGNOSE PERSONEN