CareLit Fachartikel
Zur Unterbringung
Böhm, S.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2010 · Heft 4 · S. 78 bis 80
Dokument
117027
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die zivilrechtliche Unterbringung durch einen Betreuer nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt keine akute» unmittelbar bevorstehende Gefahr voraus; notwendig ist allerdings eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betreuten, Die Gefahr für Leib oder Leben setzt kein zielgerichtetes Verhalten des Betreuten voraus, so dass auch eine völlige Verwahrlosung ausreichen kann, wenn damit eine Gcsundheits-gefahr durch körperliche Verelendung und Unterversorgung verbunden ist.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
BUNDESGERICHTSHOF
ELTERN
ENTSCHEIDUNG
BETREUUNG
RECHT
LEBEN
VERHALTEN
GESUNDHEIT
PSYCHIATRIE
PSYCHOTHERAPIE
ZULASSUNG
HOLZ
KRANKHEIT
PROGNOSE
PERSONEN