CareLit Fachartikel

Die Koordinationsanforderungen des SGBIX bei der Feststellung des Einzelfallbedarfs

Luthe, E.-W.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2010 · Heft 4 · S. 57 bis 66

Dokument
117071
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Luthe, E.-W.;
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
57 bis 66
Erschienen: 2010-04-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Die im SGB IX geregelten Koordinationspflichten J gelten weithin als rein interne Angelegenheit der beteiligten Rehabilitationsträger. Koordinationsmängel bleiben unter dieser Prämisse ohne rechtliche Konsequenzen. Die Aufgabe der Koordination aber ist ein wesentliches Anliegen bei Schaffung des SGB IX und ein sachlich besonders gebotenes Erfordernis der Rehabilitation behinderter Menschen. Dieses ist auch unter verfassungsrechtlichem Blickwinkel nicht bedeutungslos, weil nur durch ein aufeinander abgestimmtes Handeln der beteiligten Stellen das verfassungsrechtlich gebotene Maß an Gesundheitsschutz und gesellsc…

Schlagworte

REHABILITATION ZUSAMMENARBEIT REHABILITATIONSTRÄGER LEISTUNG BEDARFSPLANUNG LEISTUNGSTRÄGER MENSCHEN HAND KAUSALITÄT VERSTÄNDNIS PERSONEN PROGNOSE SPRACHE PRAXIS VERTRAUEN EIGNUNG