Die Koordinationsanforderungen des SGBIX bei der Feststellung des Einzelfallbedarfs
Luthe, E.-W.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2010 · Heft 4 · S. 57 bis 66
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die im SGB IX geregelten Koordinationspflichten J gelten weithin als rein interne Angelegenheit der beteiligten Rehabilitationsträger. Koordinationsmängel bleiben unter dieser Prämisse ohne rechtliche Konsequenzen. Die Aufgabe der Koordination aber ist ein wesentliches Anliegen bei Schaffung des SGB IX und ein sachlich besonders gebotenes Erfordernis der Rehabilitation behinderter Menschen. Dieses ist auch unter verfassungsrechtlichem Blickwinkel nicht bedeutungslos, weil nur durch ein aufeinander abgestimmtes Handeln der beteiligten Stellen das verfassungsrechtlich gebotene Maß an Gesundheitsschutz und gesellsc…