CareLit Fachartikel

Zuzahlungen von krankenversicherten Sozialhilfeempfängern und Beziehern von Arbeitslosengeld II

Marburger, H.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2010 · Heft 4 · S. 66 bis 70

Dokument
117072
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Marburger, H.;
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
66 bis 70
Erschienen: 2010-04-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Versicherten aber nur bis zu einer bestimmten Grenze durch Zuzahlungen belastet werden. Das Gesetz (§ 62 SGB V) spricht hier von der Belastungsgrenze. In § 62 Abs. 1 SGB V wird ausdrücklich bestimmt, dass Versicherte während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungcn bis zur Belastungsgrenze zu leisten haben. Wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind.

Schlagworte

KOSTEN KRANKENKASSE EINRICHTUNG HILFE URTEIL SOZIALHILFETRÄGER REHABILITATION KRANKENPFLEGE BESCHEINIGUNG HÖHE KRANKHEIT VERHALTEN KIND RENTEN GESUNDHEIT DEUTSCHLAND