CareLit Fachartikel
Zuzahlungen von krankenversicherten Sozialhilfeempfängern und Beziehern von Arbeitslosengeld II
Marburger, H.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2010 · Heft 4 · S. 66 bis 70
Dokument
117072
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Versicherten aber nur bis zu einer bestimmten Grenze durch Zuzahlungen belastet werden. Das Gesetz (§ 62 SGB V) spricht hier von der Belastungsgrenze. In § 62 Abs. 1 SGB V wird ausdrücklich bestimmt, dass Versicherte während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungcn bis zur Belastungsgrenze zu leisten haben. Wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind.
Schlagworte
KOSTEN
KRANKENKASSE
EINRICHTUNG
HILFE
URTEIL
SOZIALHILFETRÄGER
REHABILITATION
KRANKENPFLEGE
BESCHEINIGUNG
HÖHE
KRANKHEIT
VERHALTEN
KIND
RENTEN
GESUNDHEIT
DEUTSCHLAND