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SGB IX §§ 2, 85, 90 Abs. 2 a; BGB § 626 Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Kenntnis des Arbeitgebers von der Gleichstellung - vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit…

Behindertenrecht, Stuttgart · 2010 · Heft 4 · S. 78 bis 81

Dokument
117075
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
78 bis 81
Erschienen: 2010-04-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Anfang November 2006 musste sich der Kläger einer Bandscheibenoperation unterziehen und war aufgrund dessen bis ca. Ende Februar 2007 arbeitsunfähig krank. Ab Anfang März 2007 nahm er seine Arbeit wieder auf. Mit Schreiben vom 28. 3. 2007 kündigte die Beklagte dem Kläger aus betriebsbedingten Gründen fristgerecht zum 30. 6. 2007. Gegen diese Kündigung wendete sich der Kläger in einem Vorprozess (ArbG Lübeck 2 Ca 1057/07 = LAG Schl. -H. 5 Sa 455/07). Mit Urteil vom 18. 10. 2007 gab das Arbeitsgericht der Kündigungsschutzklage statt. Die hiergegen seitens der Beklagten eingelegte Berufung wies das Landesarbeitsger…

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITSUNFÄHIGKEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ABMAHNUNG URTEIL MENSCHEN VERHALTEN ARBEIT SCHREIBEN RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS BANDSCHEIBENPROTHESE KRANKHEIT VERTRAUEN FREIZEITAKTIVITÄTEN