CareLit Fachartikel

Nur ausnahmsweise Beweislastumkehr bei Unfall im Heim

Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 5 · S. 29 bis 30

Dokument
117152
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.;
Ausgabe
Heft 5 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
29 bis 30
Erschienen: 2010-05-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die klagende Krankenkasse machte gegenüber einem Heimträger und zwei seiner Pflegekräfte den Ersatz von Heilbehandlungskosten geltend, die durch den Sturz eines Bewohners entstanden sind. Dieser ereignete sich während des Duschens, wobei der Betroffene entweder aus dem oder mit dem Duschstuhl stürzte und sich eine Fraktur zuzog.

Schlagworte

HEIMTRÄGER KRANKENKASSE MENSCHENWÜRDE UNFALL URTEIL GERICHT RISIKO RECHTSPRECHUNG TELEFON PFLEGEHEIME LEISTUNG Altenheim Hannover