CareLit Fachartikel
Nur ausnahmsweise Beweislastumkehr bei Unfall im Heim
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 5 · S. 29 bis 30
Dokument
117152
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die klagende Krankenkasse machte gegenüber einem Heimträger und zwei seiner Pflegekräfte den Ersatz von Heilbehandlungskosten geltend, die durch den Sturz eines Bewohners entstanden sind. Dieser ereignete sich während des Duschens, wobei der Betroffene entweder aus dem oder mit dem Duschstuhl stürzte und sich eine Fraktur zuzog.
Schlagworte
HEIMTRÄGER
KRANKENKASSE
MENSCHENWÜRDE
UNFALL
URTEIL
GERICHT
RISIKO
RECHTSPRECHUNG
TELEFON
PFLEGEHEIME
LEISTUNG
Altenheim
Hannover