CareLit Fachartikel

Mangelnde Deutschkenntnisse können Kündigung rechtfertigen

Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 5 · S. 33

Dokument
117154
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Aghamiri, B.;
Ausgabe
Heft 5 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
33
Erschienen: 2010-05-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.01.2010 - 2 AZR 764/08 Fordert die Einrichtung den Mitarbeiter auf, seine Kenntnisse der deutschen Schriftsprache zu verbessern und kommt der Mitarbeiter dieser Aufforderung nicht nach, mit der Folge, dass er schriftliche Arbeitsanweisungen nicht in genügender Weise verstehen kann, dann kann dieser Umstand die Einrichtung auch nach langjähriger Tätigkeit zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen.

Schlagworte

ARBEITGEBER KÜNDIGUNG MITARBEITER SPRACHE QUALITÄTSSICHERUNG LESEN VERSTÄNDNIS SPANIEN STELLENBESCHREIBUNG SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS Altenheim Hannover