CareLit Fachartikel
Mangelnde Deutschkenntnisse können Kündigung rechtfertigen
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 5 · S. 33
Dokument
117154
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.01.2010 - 2 AZR 764/08 Fordert die Einrichtung den Mitarbeiter auf, seine Kenntnisse der deutschen Schriftsprache zu verbessern und kommt der Mitarbeiter dieser Aufforderung nicht nach, mit der Folge, dass er schriftliche Arbeitsanweisungen nicht in genügender Weise verstehen kann, dann kann dieser Umstand die Einrichtung auch nach langjähriger Tätigkeit zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
KÜNDIGUNG
MITARBEITER
SPRACHE
QUALITÄTSSICHERUNG
LESEN
VERSTÄNDNIS
SPANIEN
STELLENBESCHREIBUNG
SCHREIBEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
Altenheim
Hannover