CareLit Fachartikel

Die Branche bestimmt die fachlichen Standards

Feulner, M.; Grießmann, G.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 5 · S. 40 bis 42

Dokument
117157
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Feulner, M.; Grießmann, G.;
Ausgabe
Heft 5 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
40 bis 42
Erschienen: 2010-05-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Im Bereich der Lebensmittelhygiene ist der Rechtsrahmen so gesetzt, dass er für alle Betriebe und Situationen, in denen außerhalb von privaten Haushalten mit Lebensmitteln umgegangen wird, relevant ist. Der Gesetzgeber gibt damit einen Rahmen für die Anforderungen vor, die in Räumen, Abläufen und durch das Personal zu erfüllen sind. Für soziale Einrichtungen ist aus dieser Konstellation die Aufgabe abzuleiten, dass sie abgestimmt auf ihre besondere Situation, die fachlichen Standards selbst formulieren und in Form einer Leitlinie fassen.

Schlagworte

LEBENSMITTELHYGIENE LEITLINIE NAHRUNGSMITTEL GROSSKÜCHE GRUPPE ALTENHEIM ALTENHILFE DEUTSCHLAND ELEMENTE MAHLZEITEN ES LEITLINIEN BERLIN ESSEN WOHNGEMEINSCHAFTEN PRAXIS