CareLit Fachartikel
Die Branche bestimmt die fachlichen Standards
Feulner, M.; Grießmann, G.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 5 · S. 40 bis 42
Dokument
117157
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Bereich der Lebensmittelhygiene ist der Rechtsrahmen so gesetzt, dass er für alle Betriebe und Situationen, in denen außerhalb von privaten Haushalten mit Lebensmitteln umgegangen wird, relevant ist. Der Gesetzgeber gibt damit einen Rahmen für die Anforderungen vor, die in Räumen, Abläufen und durch das Personal zu erfüllen sind. Für soziale Einrichtungen ist aus dieser Konstellation die Aufgabe abzuleiten, dass sie abgestimmt auf ihre besondere Situation, die fachlichen Standards selbst formulieren und in Form einer Leitlinie fassen.
Schlagworte
LEBENSMITTELHYGIENE
LEITLINIE
NAHRUNGSMITTEL
GROSSKÜCHE
GRUPPE
ALTENHEIM
ALTENHILFE
DEUTSCHLAND
ELEMENTE
MAHLZEITEN
ES
LEITLINIEN
BERLIN
ESSEN
WOHNGEMEINSCHAFTEN
PRAXIS