CareLit Fachartikel
Gemeinnützige Verbandstätigkeit im Licht des Kartellrechts
Sura, M.; · Neue Caritas, Freiburg · 2010 · Heft 5 · S. 17 bis 20
Dokument
117160
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemeinnützige Verbandstätigkeit im Licht des Kartellrechts Absprachen von Unternehmen, die den Wettbewerb verzerren, sind durch das Kartellrecht verboten. Auch gemeinnützige Verbände fallen unter dieses Recht. Ihre Gemeinnützigkeit spielt hier keine Rolle. Kartellrechtlich sind sie Unternehmen wie andere auch.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
WETTBEWERB
ZUSAMMENARBEIT
RECHT
VEREINBARUNG
MARKTWIRTSCHAFT
ES
ORGANISATIONEN
VERHALTEN
POLITIK
BEOBACHTUNG
BEURTEILUNG
CHARAKTER
APOTHEKER
PERSONEN
LEISTUNG