CareLit Fachartikel
Verpflichtend - unabhängig von der Betriebsgröße
Heinemann, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 5 · S. 28 bis 29
Dokument
117167
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesdatenschutzgesetz sagt es ganz klar: Jeder Pflegedienstbetreiber ist verpflichtet einen Datenschutzbe-auftragten zu bestellen - unabhängig von der Betriebsgröße. Besondere Arten personenbezogener Daten machen dies erforderlich. Bei Zuwiderhandlung kann eine Geldbuße von bis 25 000 Euro drohen.
Schlagworte
PFLEGEPERSONAL
DATENSCHUTZ
GESETZ
GESUNDHEIT
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE
PROBLEM
PERSONEN
DOKUMENTATION
Häusliche Pflege
Hannover