CareLit Fachartikel

Verpflichtend - unabhängig von der Betriebsgröße

Heinemann, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 5 · S. 28 bis 29

Dokument
117167
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Heinemann, R.;
Ausgabe
Heft 5 / 2010
Jahrgang 19
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2010-05-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesdatenschutzgesetz sagt es ganz klar: Jeder Pflegedienstbetreiber ist verpflichtet einen Datenschutzbe-auftragten zu bestellen - unabhängig von der Betriebsgröße. Besondere Arten personenbezogener Daten machen dies erforderlich. Bei Zuwiderhandlung kann eine Geldbuße von bis 25 000 Euro drohen.

Schlagworte

PFLEGEPERSONAL DATENSCHUTZ GESETZ GESUNDHEIT DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE PROBLEM PERSONEN DOKUMENTATION Häusliche Pflege Hannover