CareLit Fachartikel
Erteilung einer Sonderzulassung als Belegarzt
Glasmann, C.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2010 · Heft 4 · S. 340 bis 343
Dokument
117189
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn eine Belegabteilung nur über insgesamt vier Planbetten verfugt, kann die Zulassung nach $ 103 Absatz 7 SGB V nicht mit der Begründung versagt werden, vier Betten reichten für eine ernstlich ausgeübte belegärztliche Tätigkeit nicht aus. Dies gilt selbst dann, wenn in der Belegabteilung bereits ein weiterer Belegarzt tätig ist.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
KRANKENHAUS
KRANKENHAUSTRÄGER
BELEGARZT
RECHT
BEURTEILUNG
ZULASSUNG
BETTEN
ES
OHRCHIRURGIE
ZULASSUNGSGREMIEN
SCHREIBEN
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