Änderungen für die Nuklearmedizin aus der Neufassung mit Strahlenschutzverordnung mit der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin aus der Sicht der Ärztlichen Stellen
N.N. · Der Nuklearmediziner · 2013 · Heft 01 · S. 47-49
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Abstract Die Neufassung der Strahlenschutzverordnung sowie der „Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin“ führt auch für die Ärztlichen Stellen zu einschneidenden Veränderungen. Der Prüfumfang wird vergrößert bzw. konkretisiert. Die einschneidenden Punkte dürften hierbei der festgelegte Personalbedarf sein sowie die Möglichkeit der Delegation von Verabreichung radioaktiver Arzneimittel. Ebenfalls neu aufgenommen in die Richtlinie und damit Gegenstand der Überprüfung sind die Abnahmeprüfungen an den entsprechenden Großgeräten nach Neuinstillation oder umfangreichen Reparaturen. Die Qualitätskontro…