Nicht zum alten Eisen
Rösel-Schmid, K.; · Österreichische Ärztezeitung, Wien · 2010 · Heft 4 · S. 28 bis 30
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Meinung der europäischen Richter fällt eine solche nationale Bestimmung grundsätzlich in den Anwendungsbereich der einschlägigen Richtlinie und erfüllt eine Ungleichbehandlung wegen des Alters im Sinne der Richtlinie. Eine solche Maßnahme ist nur dann zulässig, wenn sie durch ein höherwertiges Ziel gerechtfertigt sowie in kohärenter Weise zur Zielerreichung geeignet, angemessen und erforderlich ist. Kohärent ist eine Regelung in den Augen des EuGH dann, wenn sie systemkonform und logisch aufgebaut ist und sich nicht durch Ausnahmebestimmungen selbst konterkariert.