CareLit Fachartikel

Teilzeit in Elternzeit und Pflegezeit

Bährle, R. J.; · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2010 · Heft 4 · S. 32 bis 35

Dokument
117267
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
Bährle, R. J.;
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
32 bis 35
Erschienen: 2010-04-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Während der Elternzeit darf der Arbeitnehmer eine Teilzeitbeschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit bis zu 30 Stunden beim derzeitigen oder einem anderen Arbeitgeber ausüben (§ 15 Abs. 4 BEEG). Die Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ist aber nur mit Zustimmung des derzeitigen Arbeitgebers erlaubt. Die Zustimmung des derzeitigen Arbeitgebers muss der Arbeitnehmer auch einholen, wenn er während der Elternzeit eine selbstständige Tätigkeit ausüben will.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ARBEITSZEIT HAUS- UND FAMILIENPFLEGE RECHT PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT BÜCHER DEUTSCHLAND PATIENTEN ARBEITSVERHÄLTNIS ERGOTHERAPEUTEN ES ZEIT PRAXIS BESCHEINIGUNG RECHTSPRECHUNG