CareLit Fachartikel
Teilzeit in Elternzeit und Pflegezeit
Bährle, R. J.; · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2010 · Heft 4 · S. 32 bis 35
Dokument
117267
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Während der Elternzeit darf der Arbeitnehmer eine Teilzeitbeschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit bis zu 30 Stunden beim derzeitigen oder einem anderen Arbeitgeber ausüben (§ 15 Abs. 4 BEEG). Die Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ist aber nur mit Zustimmung des derzeitigen Arbeitgebers erlaubt. Die Zustimmung des derzeitigen Arbeitgebers muss der Arbeitnehmer auch einholen, wenn er während der Elternzeit eine selbstständige Tätigkeit ausüben will.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
ARBEITSZEIT
HAUS- UND FAMILIENPFLEGE
RECHT
PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
BÜCHER
DEUTSCHLAND
PATIENTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
ERGOTHERAPEUTEN
ES
ZEIT
PRAXIS
BESCHEINIGUNG
RECHTSPRECHUNG