CareLit Fachartikel
REACH in der Medizinprodukte-Industrie -Praktische Aspekte der Umsetzung
Josewski, A.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 5 · S. 44 bis 49
Dokument
117386
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach REACH darf ein Stoff nicht in Mengen von mehr als 1 t/a in der Europäischen Union hergestellt oder in diese importiert werden, wenn er nicht registriert ist. Die Verordnung richtet sich demnach primär an die sog. „Upstream-User, also die Hersteller und Importeure von Stoffen mit Sitz in der Gemeinschaft. Wenn diese einen Stoff in einer Menge von mindestens einer Jahrestonne herstellen oder einführen, müssen sie bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki ein Registrierungsdossier einreichen.
Schlagworte
ANWENDER
BESCHREIBUNG
ARZNEIMITTEL
KOMMUNIKATION
HERSTELLUNG
UMWELT
ZULASSUNG
INTENTION
KATHETER
SICHERHEITSDATENBLÄTTER
LEITLINIEN
INDUSTRIE
HAND
ES
UNSICHERHEIT
MEHL