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REACH in der Medizinprodukte-Industrie -Praktische Aspekte der Umsetzung

Josewski, A.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 5 · S. 44 bis 49

Dokument
117386
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Josewski, A.;
Ausgabe
Heft 5 / 2010
Jahrgang 10
Seiten
44 bis 49
Erschienen: 2010-05-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Nach REACH darf ein Stoff nicht in Mengen von mehr als 1 t/a in der Europäischen Union hergestellt oder in diese importiert werden, wenn er nicht registriert ist. Die Verordnung richtet sich demnach primär an die sog. „Upstream-User, also die Hersteller und Importeure von Stoffen mit Sitz in der Gemeinschaft. Wenn diese einen Stoff in einer Menge von mindestens einer Jahrestonne herstellen oder einführen, müssen sie bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki ein Registrierungsdossier einreichen.

Schlagworte

ANWENDER BESCHREIBUNG ARZNEIMITTEL KOMMUNIKATION HERSTELLUNG UMWELT ZULASSUNG INTENTION KATHETER SICHERHEITSDATENBLÄTTER LEITLINIEN INDUSTRIE HAND ES UNSICHERHEIT MEHL