CareLit Fachartikel

Das Beitrittsund Informationsrecht der Leistungserbringer bei Versorgungsverträgen im Hilfsmittelbereich

Stallberg, C.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 5 · S. 50 bis 57

Dokument
117387
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Stallberg, C.;
Ausgabe
Heft 5 / 2010
Jahrgang 10
Seiten
50 bis 57
Erschienen: 2010-05-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Aufgrund des Vertragsmodells in der Hilfsmittelversorgung ist es für die betroffenen Leistungserbringer von essentieller Bedeutung, dass sie mit den jeweiligen Krankenkassen Versorgungsverträge vereinbaren. Die Krankenkassen sind jedoch grundsätzlich unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots darin frei, mit wem und zu welchen Bedingungen sie Versorgungsverträge abschließen. Allerdings folgt aus Art. 3 Abs. 1 GG und dem vom Bundessozialgericbt aufge-stellten Grundsatz der fairen Teilhabe am Wettbewerb, dass Leistungserbringer nicht willkürlich von der Versorgung ausgeschlossen werden können.

Schlagworte

KRANKENKASSE PFLEGEHILFSMITTEL VERTRAG RECHT KRANKENVERSICHERUNG GESETZ PRAXIS KRANKENBEHANDLUNG HÖRHILFEN GEHHILFEN TERMINOLOGIE ZULASSUNG DEUTSCHLAND BERLIN MAINE ZEIT