Das Beitrittsund Informationsrecht der Leistungserbringer bei Versorgungsverträgen im Hilfsmittelbereich
Stallberg, C.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 5 · S. 50 bis 57
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aufgrund des Vertragsmodells in der Hilfsmittelversorgung ist es für die betroffenen Leistungserbringer von essentieller Bedeutung, dass sie mit den jeweiligen Krankenkassen Versorgungsverträge vereinbaren. Die Krankenkassen sind jedoch grundsätzlich unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots darin frei, mit wem und zu welchen Bedingungen sie Versorgungsverträge abschließen. Allerdings folgt aus Art. 3 Abs. 1 GG und dem vom Bundessozialgericbt aufge-stellten Grundsatz der fairen Teilhabe am Wettbewerb, dass Leistungserbringer nicht willkürlich von der Versorgung ausgeschlossen werden können.