CareLit Fachartikel
Ausschreibung von Elektrostimulationsgeräten
Amelung, S.; Hartmann, L.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 5 · S. 61 bis 70
Dokument
117389
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unter Beachtung von Art. 3 Grundgesetz ist ferner gemäß § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A die Leistung so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und die Angebote miteinander verglichen werden können. Maßgeblich für die Auslegung der Leistungsbeschreibung ist der objektive Empfängerhorizont, also die Sicht der potentiellen Bieter.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ENTSCHEIDUNG
LEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
UNTERNEHMEN
WIRKUNG
Ausschreibung
MedizinProdukte Recht
Frankfurt