Anwendung von Arzneimitteln in der Ordination:neue Richtlinien
Rösel-Schmid, K.; · Österreichische Ärztezeitung, Wien · 2010 · Heft 4 · S. 27 bis 28
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem Ärztegesetz umfasst die Ausübung des ärztlichen Berufs unter anderem die Behandlung verschiedener körperlicher Zustände, operative Eingriffe und die Prävention von Erkrankungen. Jeder niedergelassene Arzt ist berechtigt, alle Arzneimittel und sonstigen Hilfsmittel, die er zur Ausübung dieser Tätigkeiten benötigt, anzukaufen, vorrätig zu halten und an seinen Patienten anzuwenden. Der Oberste Gerichtshof hat im Jahr 2008 eindeutig klargestellt, dass die unmittelbare Anwendung von Arzneimitteln durch den Arzt am Patienten keine Medikamentenabgabe im Sinne des Arzneimittelgesetzes darstellt