Das neue europäische Recht zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
Tiedemann, M.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 4 · S. 220 bis 233
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Geschichte des europäischen Rechts zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit reicht bis an den Anfang des europäischen Integrationsprozesses zurück. Bereits im Jahr 1958 wurden als zwei der ersten Rechtsakte der damaligen EWG entsprechende Regelungen erlassen2. Die von den Gründungsverträgen beabsichtigte Möglichkeit einer grenzüber-schreitenden Arbeitnehmermobilität verlangte eine Beseitigung der durch die nationale Begrenzung der sozialen Sicherungssysteme bedingten Hindernisse. Durch eine europäische Koordinierung der Sicherungssysteme sollten Wanderarbeitnehmer vor Nachteilen geschützt werden.