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Das neue europäische Recht zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Tiedemann, M.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 4 · S. 220 bis 233

Dokument
117445
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Tiedemann, M.;
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
220 bis 233
Erschienen: 2010-04-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die Geschichte des europäischen Rechts zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit reicht bis an den Anfang des europäischen Integrationsprozesses zurück. Bereits im Jahr 1958 wurden als zwei der ersten Rechtsakte der damaligen EWG entsprechende Regelungen erlassen2. Die von den Gründungsverträgen beabsichtigte Möglichkeit einer grenzüber-schreitenden Arbeitnehmermobilität verlangte eine Beseitigung der durch die nationale Begrenzung der sozialen Sicherungssysteme bedingten Hindernisse. Durch eine europäische Koordinierung der Sicherungssysteme sollten Wanderarbeitnehmer vor Nachteilen geschützt werden.

Schlagworte

RECHT SICHERHEIT BERLIN TÄTIGKEIT REFORM KRANKHEIT GESCHICHTE FLÜCHTLINGE PERSONEN DEUTSCHLAND GRÖNLAND SCHWEIZ VATERSCHAFT BERUFSKRANKHEITEN ARBEITSLOSIGKEIT VERSICHERUNG