»Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen«; Familienzusammenführung; Beurteilung von Einkünften bei der Gestattung einer Familienzusammenführung
ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 4 · S. 234 bis 236
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Wendung »Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen« in Art. 7 Abs.1 lit.c der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22.9.2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung ist dahin auszulegen, dass sie einem Mitgliedstaat nicht erlaubt, eine Regelung für die Familienzusammenführung zu treffen, die dazu führt, dass die Familienzusammenführung einem Zusammenführenden nicht gestattet wird, der nachgewiesen hat, dass er über ausreichendefeste und regelmäßige Einkünfte verfügt, um die allgemein notwendigen Kosten des Lebensunterhalts für sich und seine Familienangehörigen zu bestreiten, jedoch wegen der Höhe se…