Einstellung eines Arbeitnehmers gegen Einigungsstellenbeschluss
Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 5 · S. 194 bis 197
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Vollzug der Einstellung eines Arbeitnehmers i.S.v. SPersVG im Widerspruch zum Spruch der Einigungsstelle, mit dem nach die erforderliche Zustimmung mit bindender Wirkung für die Beteiligten des Mitbestimmungsverfahren endgültig verweigert worden ist, ist als Belang der Zuständigkeit des Personalrates i.S.v. §113 Abs. 1 (c) SPersVG auch noch nach Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens mit dem Spruch der Einigungsstelle einer gerichtlichen Überprüfung im personal-vertretungsrechtlichen Beschlussverfahren zugängig und ein hierauf bezogener Feststellungsantrag des Personalrates statthaft, jedenfalls dann, wenn m…