CareLit Fachartikel
Kein Schadenersatz nach rechtswidrigem Amfepramon-Verbot
Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 4 · S. 170 bis 181
Dokument
117472
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach der gerichtlichen Aufhebung des Verbots amfepra-monhaltiger Anorcktika haben die betroffenen Firmen keinen Anspruch auf Schadenersatz.Das rechtswidrige Verhalten der Kommission ist nicht so gravierend, dass es eine Haftung der EU rechtfertigt. Eine Haftung kommt nach gefestigter Rechtsprechung erst in Betracht, wenn die Kommission ihre Grenzen „offenkundig und erheblich überschritten hat.
Schlagworte
RICHTLINIE
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
VERLETZUNG
RECHTSPRECHUNG
ARZNEIMITTEL
VERHALTEN
BEURTEILUNG
ZULASSUNG
UNTERLAGEN
WISSENSCHAFT
GESUNDHEIT
DEUTSCHLAND
PHENTERMIN
MAZINDOL
PHENMETRAZIN