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Kein Schadenersatz nach rechtswidrigem Amfepramon-Verbot

Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 4 · S. 170 bis 181

Dokument
117472
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 32
Seiten
170 bis 181
Erschienen: 2010-04-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Nach der gerichtlichen Aufhebung des Verbots amfepra-monhaltiger Anorcktika haben die betroffenen Firmen keinen Anspruch auf Schadenersatz.Das rechtswidrige Verhalten der Kommission ist nicht so gravierend, dass es eine Haftung der EU rechtfertigt. Eine Haftung kommt nach gefestigter Rechtsprechung erst in Betracht, wenn die Kommission ihre Grenzen „offenkundig und erheblich überschritten hat.

Schlagworte

RICHTLINIE URTEIL ENTSCHEIDUNG VERLETZUNG RECHTSPRECHUNG ARZNEIMITTEL VERHALTEN BEURTEILUNG ZULASSUNG UNTERLAGEN WISSENSCHAFT GESUNDHEIT DEUTSCHLAND PHENTERMIN MAZINDOL PHENMETRAZIN