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Unzulässigkeit der Bewerbung und Inverkehrbringen des Mittels Nobilin GLUCO Zimt als diätetisches Lebensmittel mangels Einhaltung der Voraussetzungen der Diätverordnung

Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 4 · S. 181 bis 185

Dokument
117473
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 32
Seiten
181 bis 185
Erschienen: 2010-04-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Beklagte bewirbt und vertreibt das Mittel „Nobilin GLUCO Zimt als „Diätetische Zimttabletten — Zur besonderen Ernährung bei Diabetes mcllitus im Rahmen eines Diätplanes. Eine Tablette enthält 100 mg Zimtextrakt, ferner Zink, Mangan, Folsäure, Chrom, Selen und verschiedene Vitamine. Auf der Umvcrpackung und auf der Gebrauchsinformation ist jeweils angegeben:Zimt kann im Rahmen unterstützender diätetischer Maßnahmen (Diätplan) den Erhalt gesunder Blutzuckerwerte begünstigen. Für Diabetiker kann es deshalb sinnvoll sein, den Stoffwechsel mit Zimt zu unterstützen. Eine Tablette Nobilin GLUCO Zimt enthält 100 mg…

Schlagworte

NAHRUNGSMITTEL BUNDESGERICHTSHOF ARZNEIMITTEL ERNÄHRUNG RECHTSPRECHUNG AUFNAHME ZINK MANGAN FOLSÄURE CHROM SELEN VITAMINE STOFFWECHSEL INSULIN ZELLEN GENE