Unzulässigkeit der Bewerbung und Inverkehrbringen des Mittels Nobilin GLUCO Zimt als diätetisches Lebensmittel mangels Einhaltung der Voraussetzungen der Diätverordnung
Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 4 · S. 181 bis 185
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagte bewirbt und vertreibt das Mittel „Nobilin GLUCO Zimt als „Diätetische Zimttabletten — Zur besonderen Ernährung bei Diabetes mcllitus im Rahmen eines Diätplanes. Eine Tablette enthält 100 mg Zimtextrakt, ferner Zink, Mangan, Folsäure, Chrom, Selen und verschiedene Vitamine. Auf der Umvcrpackung und auf der Gebrauchsinformation ist jeweils angegeben:Zimt kann im Rahmen unterstützender diätetischer Maßnahmen (Diätplan) den Erhalt gesunder Blutzuckerwerte begünstigen. Für Diabetiker kann es deshalb sinnvoll sein, den Stoffwechsel mit Zimt zu unterstützen. Eine Tablette Nobilin GLUCO Zimt enthält 100 mg…