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Wirklich kein Bio-Siegel für Arzneimittel?

Strelow, T.; Czettritz, P. von; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 2 · S. 41 bis 43

Dokument
117478
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Strelow, T.; Czettritz, P. von;
Ausgabe
Heft 2 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
41 bis 43
Erschienen: 2010-02-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Das sächsische OVG hatte in seinem Urteil zu entscheiden, ob die 23 streitgegenständlichen Kräutertees und 12 Pflanzensäfte mit dem Bio-Siegel2 gekennzeichnet werden durften, obgleich diese als Arzneimittel in Verkehr gebracht wurden. Unstreitig erfüllen die Produkte alle samt nach Art, Beschaffenheit und Produktionsverfahren die Anforderungen nach dem damaligen Öko-Kennzeichengesetz bzw. der EG-Öko-Kennzeichenverordnung, so dass einzig streitgegenständlich war, ob diese Normen ausschließlich für Lebensmittel gelten, oder auch andere Produkte erfasst werden können. Unstreitig wäre es gleichermaßen möglich gewese…

Schlagworte

NAHRUNGSMITTEL ARZNEIMITTEL URTEIL MARKETING RICHTLINIE AUFGABENSTELLUNG TIERE LANDWIRTSCHAFT AQUAKULTUR ERNÄHRUNG BERLIN WERBUNG Lebensmittel und Recht Frankfurt