Wirklich kein Bio-Siegel für Arzneimittel?
Strelow, T.; Czettritz, P. von; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 2 · S. 41 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das sächsische OVG hatte in seinem Urteil zu entscheiden, ob die 23 streitgegenständlichen Kräutertees und 12 Pflanzensäfte mit dem Bio-Siegel2 gekennzeichnet werden durften, obgleich diese als Arzneimittel in Verkehr gebracht wurden. Unstreitig erfüllen die Produkte alle samt nach Art, Beschaffenheit und Produktionsverfahren die Anforderungen nach dem damaligen Öko-Kennzeichengesetz bzw. der EG-Öko-Kennzeichenverordnung, so dass einzig streitgegenständlich war, ob diese Normen ausschließlich für Lebensmittel gelten, oder auch andere Produkte erfasst werden können. Unstreitig wäre es gleichermaßen möglich gewese…