Leitfäden durch das Praktikum
Schlegl, C.; · inform, Wien · 2010 · Heft 4 · S. 8 bis 9
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Rahmen der vormals gültigen Ausbüdungsverordnung wurde von den Studierenden am neurologischen Zentrum im Otto Wagner Spital das Verfassen von einem Befund eines/r neurologischen Patientin gefordert. Die Fachhochschul-Ausbildungsver-ordnung sieht hingegen für das gesamte Physiotherapiestudium die Erstellung von mindestens 20 Physiotherapeutischen Prozessen vor. Für die Studierenden an der FH Campus Wien bedeutet dies, mindestens fünf Physiotherapeutische Prozesse im Bereich der Neurologie während ihrer Ausbildung erstellen zu müssen. - Eine Anforderung, die auch eine große Veränderung für den/ die Praktikumsan…