Darmperforation durch Verabreichung eines Klysmas - Pflegekraft wurde wegen fehlerhaften Handels (mit) zur Haftpflicht herangezogen
Schell, W.; · intensiv, Stuttgart · 2010 · Heft 3 · S. 97 bis 98
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einer Streitsache wurde klargestellt, dass nicht der anordnende Arzt die Verantwortung für eine fehlerhafte Verabreichung eines Klysmas durch eine Pflegfachkraft trägt, sondern die Pflegekraft im Rahmen ihrer Durchführungs-verantwortung eigenständig und in vollem Umfang haftet. Damit wurde erneut in eindrucksvoller Weise der Grundsatz „Wer handelt, der haftet bestätigt. Bei einer rechtmäßigen Übertragung (Delegation) behandlungspflegerischer Maßnahmen auf Pflegekräfte beschränkt sich in aller Regel die Haftung des anordnenden Arztes auf die Diagnoseund Therapieent-scheidungen (Anordnungsverantwortung).