CareLit Fachartikel

Darmperforation durch Verabreichung eines Klysmas - Pflegekraft wurde wegen fehlerhaften Handels (mit) zur Haftpflicht herangezogen

Schell, W.; · intensiv, Stuttgart · 2010 · Heft 3 · S. 97 bis 98

Dokument
117521
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Schell, W.;
Ausgabe
Heft 3 / 2010
Jahrgang 18
Seiten
97 bis 98
Erschienen: 2010-03-01 00:00:00
ISSN
0942-6035
DOI

Zusammenfassung

In einer Streitsache wurde klargestellt, dass nicht der anordnende Arzt die Verantwortung für eine fehlerhafte Verabreichung eines Klysmas durch eine Pflegfachkraft trägt, sondern die Pflegekraft im Rahmen ihrer Durchführungs-verantwortung eigenständig und in vollem Umfang haftet. Damit wurde erneut in eindrucksvoller Weise der Grundsatz „Wer handelt, der haftet bestätigt. Bei einer rechtmäßigen Übertragung (Delegation) behandlungspflegerischer Maßnahmen auf Pflegekräfte beschränkt sich in aller Regel die Haftung des anordnenden Arztes auf die Diagnoseund Therapieent-scheidungen (Anordnungsverantwortung).

Schlagworte

KRANKENHAUS KRANKENPFLEGER PATIENT THERAPIE RECHT ANOMALIE DARMPERFORATION STUHLINKONTINENZ HÖHE BEHANDLUNGSFEHLER MENSCHEN PATIENTEN REKTUM INJEKTIONEN DIAGNOSTIK intensiv