Monatsgrundvergütung von 750 € brutto für vollzeitbeschäftigte Altenpflegerin ist sittenwidrig
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 3 · S. 137 bis 148
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die — ausweislich der vorgelegten Unterlagen: am 00. 00. 1975 geborene - Klägerin ist staatlich anerkannte Altenpflegerin. Nach dem unbestritten gebliebenen erstinstanzlichen Vorbringen der Beklagten hatte sie nach Beschäftigungsverhältnissen in anderen Senioreneinrichtungen im Zeitraum vom Januar 2004 bis insgesamt Februar 2005 eine »persönliche Pause« genommen und sodann eine Kur absolviert. Mit Schreiben vom 02, 03. 2005 bewarb sich die Klägerin bei der Beklagten, die ein Seniorenheim mit, nach ihren Angaben, 51 Bewohnerplätzen — mit unterschiedlicher Bewohnerstruktur, wobei etwa 60 % der Bewohner in einer Pf…