CareLit Fachartikel

Betreiber kann fristlose Kündigung in Erwägung ziehen

Care konkret, Hannover · 2010 · Heft 5 · S. 5

Dokument
117564
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2010
Jahrgang 13
Seiten
5
Erschienen: 2010-05-07 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Ein Arbeitgeber hat das Recht, die fristlose Kündigung einer bei ihm tätigen Pflegeperson in Betracht zu ziehen, wenn ihm detaillierte Vorwürfe zu Ohr kommen, wonach die Pflegekraft Heimbewohner beschimpft und misshandelt haben soll und er nach Recherchen und Anhörung der Pflegekraft von der Wahrheit der Anschuldigungen ausgeht. In einem solchen Fall kann die Pflegeperson einen abgeschlossenen Aufheb ungsvertrag nicht wegen einervorausgegangenen Androhung der außerordentlichen Kündigung anfechten. Dies stellt das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein (2 Sa 223/09) klar.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITGEBER HEIMBEWOHNER ALTERNATIVE BETREIBER MISSHANDLUNG PRAXIS OHR Care konkret Hannover