CareLit Fachartikel
Betreiber kann fristlose Kündigung in Erwägung ziehen
Care konkret, Hannover · 2010 · Heft 5 · S. 5
Dokument
117564
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Arbeitgeber hat das Recht, die fristlose Kündigung einer bei ihm tätigen Pflegeperson in Betracht zu ziehen, wenn ihm detaillierte Vorwürfe zu Ohr kommen, wonach die Pflegekraft Heimbewohner beschimpft und misshandelt haben soll und er nach Recherchen und Anhörung der Pflegekraft von der Wahrheit der Anschuldigungen ausgeht. In einem solchen Fall kann die Pflegeperson einen abgeschlossenen Aufheb ungsvertrag nicht wegen einervorausgegangenen Androhung der außerordentlichen Kündigung anfechten. Dies stellt das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein (2 Sa 223/09) klar.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
HEIMBEWOHNER
ALTERNATIVE
BETREIBER
MISSHANDLUNG
PRAXIS
OHR
Care konkret
Hannover