CareLit Fachartikel
Mehr Mitspracherechte für Heimbeirat
Care konkret, Hannover · 2010 · Heft 5 · S. 7
Dokument
117566
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Soll das Heimentgelt geändert werden, so ist der Heimbeirat hierüber rechtzeitig zu informieren, damit er die Angaben des Trägers durch Einsichtnahme in die Kalkulationsunterlagen prüfen kann. Ferner ist der Träger verpflichtet, den Heimbeirat vor Aufnahme der Vergütungsverhandlung in dieser Angelegenheit anzuhören und ihm anhand nachvollziehbarer Unterlagen die wirtschaftliche Notwendigkeit und Angemessen-heit der Entgelterhöhung zu erläutern.
Schlagworte
HEIMBEIRAT
EINRICHTUNG
BADEN-WÜRTTEMBERG
KOSTEN
BETREUUNG
ALTERNATIVE
Heimentgelt
Geändert
Hierüber
Rechtzeitig
Informieren
Damit
Angaben
Trägers
Einsichtnahme
Kalkulationsunterlagen