CareLit Fachartikel
Wahlrecht zum Personalrat bei Zuweisung einer Tätigkeit bei einem Wirtschaftsunternehmen
Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 6 · S. 220 bis 223
Dokument
117579
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beamte und Arbeitnehmer der Bundeswehr bleiben zum Personalrat ihrer Beschäftigungsdienststelle wahlberechtigt und wählbar, wenn ihnen im Rahmen eines Kooperationsprojekts eine Tätigkeit in einem privaten Wirtschaftsunternehmen zugewiesen wird; die Bestimmung einer anderen Dienststelle zur personalbearbeitenden Dienststelle ändert daran nichts
Schlagworte
PERSONALRAT
ARBEITNEHMER
TÄTIGKEIT
ZUSAMMENARBEIT
RECHTSPRECHUNG
UNTERNEHMEN
GESELLSCHAFTEN
ARBEITSPLATZ
INFORMATIONSMANAGEMENT
WAHRNEHMUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERSTÄNDNIS
BUNDESREGIERUNG
ZEIT
PRAXIS
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