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Zwischenruf – Verzicht auf gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid

Thomas Klie, Andreas Kruse · Der Klinikarzt · 2015 · Heft 06 · S. 272-273

Dokument
1175796
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Klinikarzt
Autor:innen
Thomas Klie, Andreas Kruse
Ausgabe
Heft 06 / 2015
Jahrgang 44
Seiten
272-273
Erschienen: 2015-06-01 00:00:00
ISSN
0341-2350

Zusammenfassung

Bei einem assistierten Suizid, das heißt der „Beihilfe zur Selbsttötung“, nimmt der Sterbewillige selbstständig eine Substanz zur Selbsttötung ein. Diese kann ihm von einem Angehörigen oder nahestehenden Menschen, einem Arzt oder Sterbehelfer zur Verfügung gestellt werden. In Deutschland ist die Beihilfe zur Selbsttötung vom Grundsatz her nicht strafbar. Die ärztliche Musterberufsordnung der Bundesärztekammer verbietet es jedoch Ärzten, einen assistierten Suizid durchzuführen. Allerdings haben nicht alle Bundesländer diese Musterberufsordnung übernommen, sodass es hier Unterschiede gibt. Im Frühjahr 2015 eröffne…

Schlagworte

Deutschland Gesetz Der Klinikarzt