Kein Leiter einer weitentfernten, verselbstständigten Dienststelle erforderlich
Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 6 · S. 223 bis 226
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Laut Protokoll des Abstimmungsvorstands beim IT-AmtBw, Abteilung F in Bonn vom 12. Dezember 2007 hatte die Mehrheit der dort dienstansässigen Beschäftigten der Abteilung F in Bonn an diesem Tage beschlossen, dass dieser Teil der Abteilung F eine selbstständige Dienststelle im Sinne des § 6 Abs. 3 BPersVG sein solle. Von 173 zur Wahl zugelassenen Beschäftigten hatten 125 ihre Stimme abgegeben; 121 hatten für die Verselbstständigung gestimmt. Dem (Haupt-) Wahlvorstand beim IT-AmtBw für die Wahl des Personalrats in Koblenz lag das von allen Mitgliedern des Ab Stimmung svor Stands unterzeichnete Protokoll über das A…