Die Mitwirkungspflichten des Leistungsberechtigten nach §§60 ff. SGBI
Sommer, T.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 5 · S. 278 bis 288
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hilfestellung zur Diskussion dieser These bietet die Verfassung nur in Grundzügen. Das Bundesverfassungsgericht hat einerseits schon frühzeitig dargelegt, dass die Grundrechte zugleich als objektive Normen eine Wertordnung statuieren, die als verfassungsrechtliche Entscheidung für alle Bereiche des Rechts Geltung beansprucht, und dass daher die Grundrechte nicht nur Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat sind.2 Je stärker der moderne Staat sich der sozialen Sicherung und kulturellen Entfaltung der Bürger auch in Form der Teilhabe an staatlichen Leistungen zuwende, desto mehr trete im Verhältnis zwischen Bürger…