CareLit Fachartikel
Regress der Krankenkasse gegen Heimträger; Übergang des Einsichtrechts in Pflegedokumentation
ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 5 · S. 295 bis 298
Dokument
117584
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Amtsgericht hat den Beklagten antragsgemäß verurteilt, die (im Einzelnen aufgelistete) Pflegedokumentation betreffend den Aufenthalt der Versicherten im Seniorenzentrum für die Zeit vom 1.8.2006 bis einschließlich 30.11.2006 zur Einsichtnahme in Kopie zu übermitteln. Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Begehren auf Übermittlung einer Kopie der Pflegedokumentation für die Zeit vom 1.8.2006 bis einschließlich 30.11.2006 weiter.
Schlagworte
PFLEGEDOKUMENTATION
EINSICHTSRECHT
EINWILLIGUNG
SCHWEIGEPFLICHT
RECHT
URTEIL
ZEIT
PFLEGEHEIME
VERSICHERUNGSTRÄGER
SCHADENSERSATZ
PATIENTEN
RECHTSPRECHUNG
KRANKENUNTERLAGEN
FREIHEIT
ZFSH/SGB
Starnberg