CareLit Fachartikel

Regress der Krankenkasse gegen Heimträger; Übergang des Einsichtrechts in Pflegedokumentation

ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 5 · S. 295 bis 298

Dokument
117584
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
295 bis 298
Erschienen: 2010-05-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Das Amtsgericht hat den Beklagten antragsgemäß verurteilt, die (im Einzelnen aufgelistete) Pflegedokumentation betreffend den Aufenthalt der Versicherten im Seniorenzentrum für die Zeit vom 1.8.2006 bis einschließlich 30.11.2006 zur Einsichtnahme in Kopie zu übermitteln. Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Begehren auf Übermittlung einer Kopie der Pflegedokumentation für die Zeit vom 1.8.2006 bis einschließlich 30.11.2006 weiter.

Schlagworte

PFLEGEDOKUMENTATION EINSICHTSRECHT EINWILLIGUNG SCHWEIGEPFLICHT RECHT URTEIL ZEIT PFLEGEHEIME VERSICHERUNGSTRÄGER SCHADENSERSATZ PATIENTEN RECHTSPRECHUNG KRANKENUNTERLAGEN FREIHEIT ZFSH/SGB Starnberg